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   OVG Rheinland-Pfalz, 12.08.1992 - 2 A 10314/92   

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https://dejure.org/1992,9566
OVG Rheinland-Pfalz, 12.08.1992 - 2 A 10314/92 (https://dejure.org/1992,9566)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12.08.1992 - 2 A 10314/92 (https://dejure.org/1992,9566)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12. August 1992 - 2 A 10314/92 (https://dejure.org/1992,9566)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Polizeivollzugsbeamte; Gesundheitliche Anforderungen des Polizeidienstes; Dienstfähigkeit; Versetzung in Ruhestand; Gleichwertigkeit der Laufbahngruppen; Polizeiverwaltungsdienst; Aufstiegslaufbahn der Polizeivollzugsbeamten

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 24.01.1991 - 2 C 16.88

    Beamtenrecht - Versetzung eines Chefaztes - Ermessensausübung - Versetzung eines

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.08.1992 - 2 A 10314/92
    Für diese Fallgruppe hat das Bundesverwaltungsgericht in sinngemäßer Anwendung des § 33 Abs. 1 LBG es für die Gleichwertigkeit genügen lassen, daß der Besitzstand des Beamten gewahrt bleibt, daß also das neue Amt im statusrechtlichen Sinne - insbesondere besoldungsmäßig, laufbahnmäßig, hinsichtlich der vorbildungsmäßigen Anforderungen und auch der Einschätzung des Dienstpostens in der allgemeinen Wertung - mit dem alten Amt "vergleichbar" ist (BVerwG, Urteile vom 15. April 1977, Buchholz 237.8, § 33 LBG Rheinland-Pfalz, Nr. 1, und vom 24. Januar 1991, BVerwGE 87, 310 [317]).
  • BVerwG, 26.05.1992 - 2 B 13.92

    Soldat in einem Generalsrang, Versetzung in den einstweiligen Ruhestand,

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.08.1992 - 2 A 10314/92
    Dies entspricht dem 13fachen Betrag des Endgrundgehalts zuzüglich ruhegehaltfähiger Zulagen (vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 26. Mai 1992 - 2 B 13.92 -, sowie den Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit, NVwZ 1991, 1156).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.04.1994 - 2 A 11460/93
    Damit gibt das Gesetz sowohl im Interesse des Beamten als auch des Dienstherrn (vgl. Grabendorff/Arend, LBG Rh- Pf, Bd. 1, § 210 Nr. 3 b B 434; Weiß/Niedermaier/Summer/Zängl/Wittmann/Baßlsperger, BayBeamtG, Bd. II, Art. 134 Nr. 4 S. 3) diesem ein abgestuftes rechtliches Instrumentarium an die Hand, welches den Zurruhesetzungsanspruch des Beamten zum gesetzlichen Ausnahmetatbestand werden läßt, wenn und solange der Dienstherr von einem seiner gesetzlichen Abwendungsbefugnisse berechtigten Gebrauch machen kann (vgl. BVerwG, Beschluß vom 28. Dezember 1992 - 2 B 201.92 -, ZBR 1993, 128; Urteil des Senats vom 12. August 1992 - 2 A 10314/92.0VG -).

    Obgleich die Laufbahn des mittleren Polizeiverwaltungsdienstes, wie der Kläger zutreffend bemerkt, der Aufstiegslaufbahn der Polizeivollzugsbeamten in dem vorbezeichneten engen Sinne nicht gleichwertig ist, hat der Senat im Hinblick darauf, daß § 210 Abs. 3 LBG anderenfalls praktisch leerliefe, in seinem Urteil vom 12. August 1992 - 2 A 10314/92.0VG - unter Anlehnung an die Rechtsprechung über die Versetzung von Inhabern laufbahnfreier Ämter es für die Gleichwertigkeit gemäß § 33 Abs. 1 LBG genügen lassen, daß der Besitzstand des Beamten gewahrt bleibt.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.03.2001 - 2 A 12085/00
    Die angestrebte Rückführung in den Polizeivollzugsdienst weist nämlich ebenso wie die im Jahre 1971 vollzogene Überführung des Klägers in den Verwaltungsdienst den Rechtscharakter einer statusberührenden Versetzung (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.04.1982 - 2 C 41.80 - BVerwGE 65, 270 ff.; Urteil vom 24.01.1991 - 2 C 16.88 - BVerwGE 87, 310 ff.; Urteil vom 02.09.1999 - 2 C 36.98 - BVerwGE 109, 292 ff.; Beschluss vom 28.12.1992 - 2 B 201.92 - Buchholz 237.8 § 56 RhPfLBG Nr. 2; OVG Rheinland- Pfalz, Urteil vom 12.08.1992 - 2 A 10314/92.OVG - AS 24, 55 ff.) auf, über die nach Maßgabe von § 33 Abs. 1 Satz 1 LBG durch Verwaltungsakt (vgl. Weiss, Niedermaier, Summer, Zängl, BayBeamtG, Kommentar, Band I Art. 34 Nr. 5) zu befinden ist.
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